Zustandekommen des Vertrages
Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den AGB und den allgemeinen Informationen (FAQ`S) vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit, sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Buchungsformulars auf der Internetseite von sailingforyou an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein.
Das Angebot auf der Webseite des Leistungserbringers ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an.
Törnpreis
Der Törnpreis beinhaltet die Koje auf der Yacht und die fachkundige Betreuung durch einen Skipper. Sämtliche Preisangaben auf unserer Website verstehen sich in Euro und sind Bruttopreise, einschließlich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Mehrtagestörns wird eine Bordkasse eingerichtet. Die Bordkasse ist obligatorisch, zusätzlich zum Törnpreis zu sehen und vor Ort in ausgeschriebener Höhe in bar zu entrichten. Dies ist auf Segeltörns ein notwendiges und weltweit übliches Vorgehen. Davon werden z.B. unter anderem die Verpflegung, Liegeplatzgebühren, Strom, Gas, sowie der Kraftstoff bezahlt. Der Skipper wird üblicherweise von der Bordkasse ausgeschlossen. Gegen einen entsprechenden Aufpreis kann die Verpflegung durch sailingforyou organisiert und übernommen werden.
Vermittlung von Segeltörns auf der SY Harmony
Die vertragliche Verpflichtung von sailingforyou beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Segeltörns. Segelangebote auf der Segelyacht „HARMONY“ erfolgen ausschließlich im Namen und im Auftrag der Firma ocean-vela. Die Firma sailingforyou tritt hierbei lediglich als Vermittler der Firma ocean-vela auf. Ablauf und Inhalt der jeweiligen Segeltörns liegen in der Verantwortung des Skippers von ocean-vela. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder der Crewvertrag von ocean-vela sind zu beachten und werden dem Teilnehmer in Text- oder Schriftform übermittelt. Ein Vertrag zur Anmietung der Segelyacht „HARMONY“ entsteht daher ausschließlich mit der Firma ocean-vela. Sailingforyou übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der angebotenen Reiseleistungen/Angebote.
Zahlung
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Segeltörn ist die Buchung über das Buchungsformular von sailingforyou oder eine schriftliche Anmeldung. Diese wird ebenfalls schriftlich von sailingforyou bestätigt und ist rechtsverbindlich. Eine Anzahlung von 30% auf den Bruttotörnpreis ist spätestens 7 Tage nach der schriftlichen Bestätigung durch sailingforyou fällig und auf das Geschäftskonto zu überweisen. Der Restbetrag muss spätestens 1 Woche vor Beginn des Segeltörns überwiesen sein. Bei Buchungen innerhalb der vier Wochenfrist vor Törnbeginn, ist der gesamte Preis nach der verbindlichen Bestätigung durch sailingforyou, sofort zu zahlen. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers. Bis eine Woche vor Beginn des Segeltörns kann bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl der Segeltörn abgesagt werden. Die Rücktrittserklärung wird dem Mitsegler unverzüglich nach Eintritt der Rücktrittsvoraussetzungen mitgeteilt und der bereits eingezahlte Reisepreis zurückerstattet.
Stornierungskosten
Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung). Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises. Falls Umbuchungen möglich sind, erhebt sailingforyou darauf eine Gebühr von 120,- Euro. Sollte der Mitsegler aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er eine geeignete Ersatzperson stellen, die den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Stornierung bemüht sich sailingforyou um einen anderweitigen Mitsegler als Ersatzperson. Gelingt dies, so hat der Mitsegler, der seine Buchung storniert hat, Anspruch auf Rückzahlung von 80% des Törnpreises. Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen. Mit der verbindlichen Buchung erklärt der Mittsegler, dass er die vorstehenden Vertragsbestimmungen und FAQ`s sorgfältig gelesen und diese verstanden hat.
Gesundheitszustand
Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass ihm sein physischer und psychischer Gesundheitszustand die Teilnahme an einem Segeltörn erlaubt und dass er sich schwimmend mindestens 30 Minuten im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit sailingforyou in Verbindung zu setzen. Alle medizinischen Umstände oder körperlich eingeschränkte Mobilität, die einer besonderen Versorgung oder Betreuung bedürfen, müssen sailingforyou bereits bei Buchung mitgeteilt werden. Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, mit Hilfestellung in ein Schlauchboot zu steigen. Sailingforyou ist grundsätzlich berechtigt, einer Person die Teilnahme an dem Segeltörn zu verweigern, wenn diese, nach dem Ermessen von sailingforyou, auf Grund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes reiseuntauglich ist.
Minderjährige Teilnehmer
Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers hat durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen, welcher für die Dauer des gesamten Segeltörns die Verantwortung für den minderjährigen Teilnehmer übernimmt.
Verhalten an Bord
Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten, keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen. Der Konsum jeglicher illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss von der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Skipper dem Teilnehmer die Weiterfahrt verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird oder eine Erstattung der nicht genutzten Leistungen erhält. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.
Versicherung & Haftung
Für die Yachten bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Jedoch haftet jeder Gast uns gegenüber für die durch ihn schuldhaft verursachten Schäden und/oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 1.500 Euro pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Verursachte Schäden am Schiff und/oder Inventar müssen vor Ort erstattet werden. Um persönliche Risiken abzusichern, empfehlen wir dem Teilnehmer, den Versicherungsumfang (z.B. Haftpflicht, Unfall) zu überprüfen und der Bedürfnisse entsprechend anzupassen. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-und/oder Sachschäden, sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden von sailingforyou zurückzuführen sind bzw. wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft nachgewiesen wird. Sailingforyou haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums der Mitsegler.
Reiseschutz
Wir weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, einer Reisegepäckversicherung, einer Auslandskrankenversicherung hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
Leistungsänderung / Höhere Gewalt
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehend genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird, oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und / oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und für die Folgen keine Haftung. Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund vom weiteren Törn auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers, sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Mit Buchung eines Törns bestätigt der Mitsegler, körperlich gesund zu sein, evtl. Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können. Vor Antritt der Fahrt erstellt der Schiffsführer eine Crewliste. Sie enthält die Namen, Anschrift und Ausweisnummern aller Mitsegler. Die Daten dieser Liste werden nur im Seenotfall an Dritte weitergegeben.
Segelgutscheine
Segelgutscheine verlieren nach einem Zeitraum von drei Jahren Ihre Gültigkeit. Stichtag ist Eingang der Zahlung. Gutscheine sind grundsätzlich nicht personengebunden und können verschenkt oder an andere Personen übertragen werden!
Datenschutz
Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Leistungserbringer vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, dienen dem Leistungserbringer einzig für die Organisation des Segeltörns, oder für Marketingzwecke und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.
Widerrufsrecht
Gemäß § 312 Abs. 7 Nr. 2 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Zuständig ist der Richter des Landgerichts, an dem sailingforyou seinen Sitz hat.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Grundlage für das Vertragsverhältnis wird in den folgenden Bestimmungen geregelt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über das Mietrecht gem. §§ 535 ff. BGB.
Abwicklung der Charter
Der Vercharterer stellt dem Charterer die Yacht zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Verfügung. Falls der Vercharterer diese Verpflichtung nicht innerhalb von 24 Stunden einhält, ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Steht die Yacht durch Einflüsse, die der Charterer nicht zu vertreten hat, nur teilweise zur Verfügung, ist der Charterer zur anteilmäßigen Minderung der Chartergebühr berechtigt. Der Vercharterer ist berechtigt ein Ersatzschiff zur Verfügung zu stellen. Bei einer Klassenabweichung nach unten, muss entsprechend der Charterpreis gemindert werden. Ein weiterführender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Wenn aufgrund technischer Probleme eine ordnungsgemäße Übergabe im vereinbarten Hafen nicht erfolgen kann, so ist der Vercharterer verpflichtet einen nahegelegenen Übergabehafen zu bestimmen. Der allgemeine Schiffszustand sowie der Zustand und die Vollständigkeit der Schiffsausrüstung und des Inventars werden bei Übergabe und Rücknahme des Schiffes anhand einer von beiden Seiten gegenzuzeichnenden Checkliste gemeinsam überprüft. Diese Checklisten werden zum verbindlichen Vertragsbestandteil. Eventuelle Mängel oder fehlende Ausrüstung oder Inventarbestandteile müssen bei Aufstellung der Checklisten vermerkt werden. Weiter müssen in der Checkliste bei Rückgabe des Schiffes eventuell vom Charterer später geltend zu machende Mängelansprüche festgehalten werden. Aufgrund der Anwendung des § 651 d. Abs. 2 BGB ergibt sich diese Anzeigepflicht. Unterlässt der Charterer eine solche Anzeige, so kann er seine Rechte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend machen. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter können innerhalb von 14 Tagen nach vertraglicher Beendigung des Mietverhältnisses unter der Voraussetzung, dass in der Checkliste bei Rückgabe des Schiffes eine entsprechende Mängelanzeige erfolgte geltend gemacht werden. Die Einforderung solcher Ansprüche muß mittels eingeschriebenem Briefs erfolgen. Wird das Schiff an einem anderen als dem vereinbarten Ort verlassen, so trägt der Charterer sämtliche mit der Rückführung des Schiffes anfallenden Kosten. Das Schiff wird mit vollen Wasser- und Dieseltanks übergeben. Bei Rückgabe sind die Tanks zu Lasten des Charterers aufgefüllt zu übergeben. Bei nicht gefüllten Tanks wird eine Verrechnungseinheit von EUR 1,80 pro Liter Diesel in Rechnung gestellt. Beim Anbrechen der Ersatzgasflasche wird ihnen diese in Rechnung gestellt.
Nutzung des Schiffes
Der Mieter verpflichtet sich das Schiff nicht an Dritte zu überlassen. Eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters bzw. des Vertreters des Vermieters ist nicht gestattet. Es dürfen außerdem nicht mehr Gäste an Bord sein, als wie das Schiff für die Charter zugelassen ist. Der Mieter verpflichtet sich ein Logbuch zu führen. Alle während der Mietdauer auftretenden Schäden am Schiff, dem Inventar und der Ausrüstung sind aufzuzeichnen. Bei eingetretenen Schäden, besonders bei Havarien, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu unterrichten. Der Mieter ist ermächtigt Reparaturen, sofern es die Sicherheit des Schiffes erfordert, bis zu einem Betrag von EUR 150,00 ohne Zustimmung des Vermieters durchführen zu lassen. Bei größeren Reparaturen ist zwingend die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Verauslagte Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer ordentlichen Quittung erstattet, sofern der Schaden nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist. Für die Dauer der Nutzung hinterlegt der Mieter eine Kaution, deren Höhe im Vertrag festgelegt ist. Die Kaution wird nach erfolgtem Tauchgang aller Schiffe auf ein vom Mieter angegebenes Konto überwiesen. Im Falle eines Schadens verbleibt die Kaution in voller Höhe bis zur vollständigen Abwicklung des Schadens beim Vercharterer. Weiter versichert der Mieter, dass er einen zur Führung des Schiffes erforderlichen Bootsführerschein und eine ausreichende Erfahrung zur Führung des Segelschiffes besitzt. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes zu beachten und die vorgeschriebene Form der An- und Abmeldungen bei den Hafenmeistern oder anderen Behörden vorzunehmen. Die Richtigkeit der Angaben des Mieters in diesem Mietvertrag wird ausdrücklich versichert. Am vereinbarten Rückgabeort ist das Schiff gesäubert, besenrein und segelklar zu übergeben. Das Schiff muss bis spätestens zur angegebenen Rückgabezeit geräumt sein. Bei Verzögerung der Rückkehr ist auf jeden Fall die Station zu informieren. Verspätete Rückkehren werden mit EUR 25,00 pro Stunde berechnet.
Vertragsrücktritt
Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt im Falle einer persönlichen Verhinderung vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Vertragsrücktritt bis 8 Wochen vor Charterbeginn sind 60% des vereinbarten Mietpreises zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor Charterbeginn, ist der volle Mietpreis zu entrichten. Der Mieter hat das Recht, einen geeigneten Ersatzmieter zu stellen. Der Abschluß einer Mietausfall-Versicherung wird angeraten.
Sonstige Vereinbarungen
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung kann es vorkommen, dass nicht alle Details des Decks und des Deckslayouts mit den Skizzen im Prospekt übereinstimmen. Die Anzahl der Kojen und der Kabinen sind hiervon nicht betroffen. Die oben genannten möglichen Abweichungen führen auf keinen Fall zu einem Anspruch auf Rückzahlung von Teilbeträgen aus dem Chartermietvertrag. Ebenfalls kann aufgrund dessen die Übernahme des Schiffes nicht verweigert werden. Weiter versichert sailingforyou, dass für alle vercharterten Yachten eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung besteht. Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ebenfalls sind Veränderungen am Schiff oder der Ausrüstung nicht erlaubt. Aufgrund der seemännischen Nutzung des Schiffes wird der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schräglagen des Schiffes der Motor aus technischen Gründen nicht betrieben werden darf. Sind Teile des Vertrages und seiner Bedingungen rechtsunwirksam, so bleiben alle anderen getroffenen Vereinbarungen bestehen. Ergänzungen oder Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Alle erteilten Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Als Leistungs- und Erfüllungsort wird Rostock vereinbart. Für alle Handlungen und Unterlassungen, die der Mieter tätigt oder duldet und für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, stellt der Mieter den Vermieter grundsätzlich frei. Alle hierdurch entstehenden Kosten und privat- und/oder strafrechtlichen Folgen, egal ob im Inland oder Ausland entstanden, trägt der Mieter.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Seiten, wenn nicht anders vereinbart, Rostock.
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